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Ablauf der Amtvermittlung
Die Amtvermittlung läuft folgendermaßen ab:
Wichtig:
Das vermittelnde Telefon benötigt zur Amtvermittlung selbst die Berechtigung für die Vermittlung externer Gespräche nach extern.
Das anfordernde Telefon benötigt mindestens die geschäftliche Amtberechtigung für kommende externe Gespräche.
 
Hinweis: Die Einrichtung der Funktion Amtvermittlung erfolgt in der TK-Anlage.

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