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Ablauf der Amtvermittlung
Die Amtvermittlung läuft folgendermaßen ab:
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Das anfordernde Telefon muss ein internes Gespräch mit dem zur Vermittlung berechtigten Telefon einleiten, um einen Amtzugang anzufordern.
Wichtig:
Das vermittelnde Telefon benötigt zur Amtvermittlung selbst die Berechtigung für die Vermittlung externer Gespräche nach extern.
Das anfordernde Telefon benötigt mindestens die geschäftliche Amtberechtigung für kommende externe Gespräche.
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Nachdem am zur Vermittlung berechtigten Telefon die mit Amtvermittlung belegte Funktionstaste gedrückt wurde, wird an beiden internen Teilnehmern ein Quittungston ausgegeben und das interne Gespräch muss beendet werden.
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Das anfordernde Telefon verfügt nun über die in der TK-Anlage zu diesem Zweck konfigurierten Amteinstellungen. Diese Amteinstellungen bleiben bis zum ersten erfolgreichen, gehenden externen Gespräch oder bis zum Ablauf der Zeitbegrenzung für die Einleitung des externen Gespräches bestehen.
Hinweis:
Die Einrichtung der Funktion Amtvermittlung erfolgt in der TK-Anlage.
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