Hinweis: Um den Mitschnitt eines Gesprächs durchzuführen, müssen Sie immer die Zustimmung des Gesprächspartners einholen. Wird das Gespräch ohne Wissen des Gesprächspartners aufgezeichnet, machen Sie sich strafbar (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Aus Datenschutzgründen sollte der Gesprächspartner durch eine Ansage auf den Mitschnitt des Gespräches aufmerksam gemacht werden.