Amtvermittlung
Ein entsprechend berechtigtes Systemtelefon, z. B. die Telefonzentrale, kann einem anderen internen Telefon für einen kurzen Zeitraum den für ein gehendes Gespräch benötigten Amtzugang vermitteln. Dies ist z. B. sinnvoll, wenn sich dieses Telefon in einem öffentlich zugänglichen Raum befindet und nur ab und zu von einem Mitarbeiter für externe Gespräche genutzt wird.
Die Amtvermittlung läuft folgendermaßen ab:
Das anfordernde Telefon muss ein internes Gespräch mit dem zur Vermittlung berechtigten Systemtelefon einleiten, um einen Amtzugang anzufordern.
Nachdem am zur Vermittlung berechtigten Systemtelefon die mit Amtvermittlung belegte Funktionstaste gedrückt wurde, wird an beiden internen Teilnehmern ein Quittungston ausgegeben und das interne Gespräch muss beendet werden.
Das anfordernde Telefon verfügt nun über die zu diesem Zweck konfigurierten Amteinstellungen. Diese Amteinstellungen bleiben bis zum ersten erfolgreichen, gehenden externen Gespräch oder bis zum Ablauf der Zeitbegrenzung für die Einleitung des externen Gesprächs bestehen.
Vorgehensweise bei der Einrichtung:
Einstellungen für Amtvermittlung vornehmen.
Über den Konfigurationsmanager (Funktionen > Amtvermittlung)
Für das vermittelnde Telefon die Berechtigung für Vermittlung externer Gespräche nach extern einschalten.
Über den Konfigurationsmanager (Teilnehmer (Tn) > Eigenschaften > Berechtigungen)
Für das anfordernde Telefon mindestens Amtberechtigung für kommende Rufe einstellen.
Über den Konfigurationsmanager (Teilnehmer (Tn) > Eigenschaften > Amteinstellungen)
Am Systemtelefon Funktionstaste für Amtvermittlung einrichten (optional, siehe Anleitung des Telefons).