Vermitteln mit Ankündigung
Um ein Gespräch zu vermitteln, leiten Sie zunächst eine Rückfrage ein, kündigen das Gespräch an und verbinden dann die beiden Gesprächspartner.
Voraussetzungen:
• Eingeleitetes Rückfragegespräch
• Für das Verbinden von zwei externen Gesprächspartnern: Für den Teilnehmer erteilte Berechtigung Vermittlung externer Gespräche nach extern
• Legen Sie während eines Rückfragegesprächs den Hörer auf.
Ihre beiden Gesprächspartner sind miteinander verbunden.
Hinweis: Bei manchen ISDN-Telefonen kann es passieren, dass Ihr Telefon nach dem Auflegen klingelt und Sie nach dem Abheben wieder mit Ihrem ersten Gesprächspartner verbunden sind. Überprüfen Sie anhand der Anleitung des Telefons, ob das
Vermitteln an einer TK-Anlage eingeschaltet ist. Holen Sie dies gegebenenfalls nach.
• Möchten Sie nach dem Vermitteln sofort ein neues Gespräch einleiten, gehen Sie während eines Rückfragegesprächs wie anschließend beschrieben vor.
Ihre beiden Gesprächspartner sind miteinander verbunden.
Sie hören den internen Wählton.
Wichtig: Ein zwischen zwei externen Gesprächspartnern vermitteltes Gespräch ist auf einen festgelegten Zeitraum begrenzt. Dies geschieht zu Ihrer Sicherheit, da z. B. die versehentliche Vermittlung der Zeitansage und der Wetteransage zu einem unendlich langen Gespräch führen würde.
Wichtig: Die Gebühren für ein vermitteltes Gespräch werden Ihnen vom Netzbetreiber angerechnet.
Hinweis: An einem analogen Telefon, an dem sich diese Funktion per T-Net-Funktionstaste/Menü durchführen lässt, können Sie diese Bedienung ebenfalls nutzen (optional, siehe Anleitung des Telefons).
Hinweis: An einigen ISDN-Telefonen können Sie diese Funktion über eine vorhandene Funktionstaste oder per Menü durchführen (optional, siehe Anleitung des Telefons).