Notrufe
Als Notrufe gelten hier Rufe von einem internen Telefon an die eingerichteten Notrufnummern. Für Anrufe an Notrufnummern werden Sonderrechte angewendet. Zu diesem Zweck muss jede am Standort verfügbare Notrufnummer in der TK-Anlage eingerichtet werden.
Bei Notrufen kann eine für andere Rufe notwendige Amtskennziffer weggelassen werden (Auslieferzustand). Dies hat den Vorteil, dass auch Personen ohne Erfahrung mit Amtskennziffern Notrufnummern problemlos wählen können. Notrufe haben bei eingeschalteter Notrufvorrangschaltung (Auslieferzustand) Vorrang vor anderen Gesprächen. Ggf. werden Gespräche für die Durchführung des Notrufs unterbrochen.
Sondernummern wie z. B. 112 werden korrekt ohne Vorwahl gewählt, ohne mit internen Rufnummern zu kollidieren.
Bei Anruf an eine gesetzliche Notrufnummer erfolgt eine Standortübermittlung durch den Provider an die Notrufleitstelle. Dies ist notwendig, wenn der Anrufer nicht mehr in der Lage ist, seinen Namen und seine Anschrift zu nennen. Der Provider verwendet in der Regel die Adresse des Vertragsinhabers bzw. des beauftragten Standorts.
*Achtung: Stellen Sie unbedingt sicher, dass die beim Provider für Ihre Accounts hinterlegte Adresse mit dem Standort Ihrer TK-Anlage übereinstimmt.
Accounts, die ihren Standort nicht am Standort der TK-Anlage haben, können nicht für Notrufe verwendet werden. Für diese Accounts muss der jeweils zugehörige Standort eingerichtet und eingestellt werden.
*Achtung: Beachten Sie beim Betrieb von Telefonen an mehreren Standorten (z. B. durch mehrere Firmensitze, Außendienstmitarbeiter, Homeoffice), dass Notrufe an diesen Telefonen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind.
Darüber hinaus können Provider und Accounts durch Ausschalten der Notruffähigkeit von der Verwendung für Notrufe ausgeschlossen werden. Nehmen Sie diese Einstellung für Provider und Accounts vor, die unzuverlässig sind oder aus anderen Gründen nicht für Notrufe verwendet werden sollen.
Soll unter Umständen ein Telefon für Notrufe gesperrt werden, um z. B. missbräuchliche Verwendung auszuschließen, kann dies am zugehörigen Benutzer eingestellt werden.
Softphones (auch Softclients genannt) sind sehr häufig nicht fest an einen Standort gebunden und werden deshalb standardmäßig ohne Standort angelegt. Ein Notruf mit dem Softphone über die TK-Anlage ist somit nicht möglich.
*Achtung: Kennzeichnen Sie Telefone, an denen keine Notrufe möglich sind. Unterweisen Sie alle betroffenen Benutzer, stattdessen ein anderes am Standort verfügbares Telefon für Notrufe zu nutzen. Für einen Notruf über ein Smartphone ist nicht ein darauf installiertes Softphone zu nutzen, sondern die normale Mobiltelefonie.
*Weiterführende Hilfe unter Standorte
Voraussetzungen für Notrufe an mehreren Standorten
Jede gesetzliche Notrufnummer ist einem Standort und damit einem Land zugeordnet. Notrufe an gesetzliche Notrufnummern werden nur über Accounts durchgeführt, deren Standort mit dem Standort des rufenden Telefons übereinstimmt. Damit wird sichergestellt, dass der Benutzer auf die Notrufdienste seines Landes zugreifen kann und dass die Standortübermittlung durch den Provider an die Notrufleitstelle korrekt erfolgt.
Entfernte Standorte z. B. weitere Firmensitze im In- und Ausland können notruffähig gemacht werden, indem sie einen eigenen, am entfernten Standort gültigen Account bekommen.
Befindet sich ein weiterer Firmenstandort im selben Ortsnetz wie die TK-Anlage, z. B. im Nachbarort oder in einer anderen Straße, ist die Nutzung derselben Notrufnummern möglich. Die Standortübermittlung durch den Provider an die Notrufleitstelle erfolgt in diesem Fall aber nicht korrekt, sodass der Rettungswagen im schlimmsten Fall zum falschen Standort fährt. Dies lässt sich lösen, indem vom Provider ein eigener Account für die Adresse des zweiten Standorts zur Verfügung gestellt wird. Für diesen Account und die zugehörigen Telefone muss in der TK-Anlage unter anderem Namen ein weiterer Standort eingerichtet werden.
*Achtung: Kann die Notruffähigkeit eines Telefons nicht sichergestellt werden (z. B. bei im Homeoffice genutzten Telefonen), kennzeichnen Sie das Telefon entsprechend. Unterweisen Sie alle betroffenen Benutzer, stattdessen z. B. ein Smartphone oder ein anderes am Standort verfügbares Telefon zu nutzen.
Gesetzliche Notrufnummern
Gesetzliche Notrufnummern sind hier Sondernummern, die nicht dem Standard-Nummernschema folgen, also nicht mit Landes- oder Ortsvorwahl beginnen. Jede Notrufnummer ist einem Standort und damit einem Land zugeordnet. Für Anrufe an gesetzliche Notrufnummern muss der verwendete Account dem Standort zugewiesen sein, an dem sich das verwendete Telefon befindet.
Der Standard richtet sich nach den eingestellten Ländern unter Standorte. Bei Änderung der Standorteinstellungen bleiben die Einträge bestehen, können aber manuell gelöscht werden.
Benutzerdefinierte Notrufnummern
Benutzerdefinierte Notrufnummern sind hier Nummern, die dem Standard-Nummerierungsschema folgen. Jede Notrufnummer ist einem Standort und damit einem Land zugeordnet. Für Anrufe an benutzerdefinierte Notrufnummern wird der jeweilige Standard-Account verwendet.
Servicenummern
Zusätzlich können ortsbezogene Servicenummern, z. B. Behördenruf oder Arztruf, in der TK-Anlage eingerichtet werden. Für Anrufe auf Servicenummern werden keine Sonderrechte angewendet. Servicenummern sind hier Sondernummern, die nicht dem Standard-Nummernschema folgen, also nicht mit Landes- oder Ortsvorwahl beginnen. Jede Servicenummer ist einem Standort und damit einem Land zugeordnet. Für Anrufe an Servicenummern muss der verwendete Account dem Standort zugewiesen sein, an dem sich das verwendete Telefon befindet.
Ablauf
Ein Notruf läuft folgendermaßen ab:
1.Der Benutzer wählt eine Notrufnummer an einem internen Telefon.
Es gelten folgende Regeln/Einschränkungen:
Notrufe können bei entsprechender Einrichtung sowohl mit als auch ohne Wahl der Amtskennziffer erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass auch Personen ohne Erfahrung mit Amtskennziffern Notrufnummern problemlos wählen können.
2.Die TK-Anlage gleicht die gewählte Rufnummer mit den eingerichteten Notrufnummern ab.
Es gelten folgende Regeln/Einschränkungen:
Die gesetzlichen Notrufnummern sind abhängig vom Land und damit vom Standort. Die Gültigkeit dieser Nummern richtet sich immer nach dem Standort des rufenden Telefons.
3.Wurde die Notrufnummer erkannt, prüft die TK-Anlage, ob der Notruf durchgeführt werden darf.
Es gelten folgende Regeln/Einschränkungen:
Werden Notrufe am zugehörigen Benutzer verhindert, ist kein Notruf möglich.
Ist die gewählte Notrufnummer Bestandteil der gültigen Sperrliste, ist kein Notruf möglich.
4.Die TK-Anlage prüft, ob für den Notruf geeignete Accounts zur Verfügung stehen.
Es gelten folgende Regeln/Einschränkungen:
Notrufe an gesetzliche Notrufnummern werden nur über Provider/Accounts mit eingeschalteter Notruffähigkeit durchgeführt.
Notrufe an gesetzliche Notrufnummern werden nur über Accounts durchgeführt, deren Standort mit dem Standort des rufenden Telefons übereinstimmt.
Ist kein Notruf möglich, wird dies dem Benutzer durch eine Ansage mitgeteilt.
5.Wurden geeignete Accounts gefunden, führt die TK-Anlage den Notruf durch.
Es gelten folgende Regeln/Einschränkungen:
Wenn möglich und vorhanden, wird der im Amtrouting bevorzugte Account verwendet.
Notrufe haben bei entsprechender Einrichtung Vorrang vor anderen Gesprächen. Ggf. werden Gespräche für die Durchführung des Notrufs unterbrochen.
Notrufe werden immer mit Übermittlung der Rufnummer durchgeführt. Eine eingeschaltete Rufnummernunterdrückung wird automatisch ausgeschaltet.
Einrichtung
Standorte, an denen die TK-Anlage und einzelne Accounts betrieben werden, einstellen.
Ämter > Amtholung und Standorte
Allgemeine Einstellungen für Notrufe vornehmen und Notrufnummern einrichten.
Ämter > Notrufe
*Hinweis: Die gesetzlichen Notrufnummern werden mit der Standorteinstellung voreingestellt.
Für die Provider Notruffähigkeit ein-/ausschalten.
Ämter > Provider und Accounts > Name des Providers > > Einstellungen
Für die Accounts Notruffähigkeit ein-/ausschalten und vom Standard abweichende Standorte einstellen.
Ämter > Provider und Accounts > Name des Accounts > > Einstellungen > Netzbetreiber
Bevorzugtes Notruf-Routing einstellen.
Ämter > Amtrouting > Amtrouting gehend
Notrufverhalten bei Benutzern einstellen.
Benutzer > Rufnummern > > Konfigurieren > Amteinstellungen
Audiodateien für Notrufansagen verwalten und zuordnen.
Funktionen > Wartemusik und Ansagen > Dateiverwaltung
Funktionen > Wartemusik und Ansagen > Dateizuordnung
*Hinweis: Notrufansagen in Deutsch und Englisch werden mitgeliefert. Notrufansagen in der Landessprache können nachträglich erstellt werden.
Alternative Funktion am internen Telefon:
Ansagen aufsprechen, anhören und löschen.
*Beschreibung der Bedienung unter Notrufansage