Anforderungen
Damit Sie die Funktion Mithören nutzen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
•Supervisor müssen die Berechtigung haben, bei einer Benutzer-Nebenstelle mitzuhören. Berechtigungen zum Mithören werden in Zugriffsgruppen erteilt, siehe auch
Zugriffsgruppen •Stellen Sie sicher, dass Sie die europäischen und nationalen Gesetze und Vorschriften zur Anrufüberwachung einhalten
Einige allgemeine Richtlinien für das Mithören zu Trainings- und Coachingzwecken sind:
•Die Mitarbeiter sollten darüber informiert werden, dass ihnen zugehört werden kann, wie dies funktioniert und was der Zweck ist
•Das Mithören kann nur zu Trainings- und Coachingzwecken genutzt werden und sollte nicht für andere Zwecke verwendet werden
•Nur Routineanrufe mit geschäftlichem Inhalt, die für das Unternehmen bestimmt sind, werden mitgehört, z.B. Anrufe an Firmen-, Service- oder Informationsnummern
•Mitarbeiter sollten benachrichtigt werden, wenn ein Supervisor mithört. In COMuniq ONE wird dazu eine Benachrichtigung an den betreffenden Agenten abgespielt, die ankündigt, dass ein Supervisor mit dem Mithören beginnt
•Anrufe, die mitgehört wurden, müssen sofort mit dem betroffenen Kollegen ausgewertet werden