Den einzelnen Geräten und Funktionen müssen interne Rufnummern zugeordnet werden, über die sie intern angerufen werden können. Folgende Geräte und Funktionen erhalten zu diesem Zweck interne Rufnummern:
•Benutzer
•Gruppen
•Voicemailboxen
•Faxboxen
•Automatische Zentralen
•Konferenzräume
•Offene Rückfrage
•Türstationen
•Ansageausgänge
•Kurzwahlnummern
Bis auf einige Ausnahmen müssen diese Geräte und Funktionen auch von extern angerufen werden können. Zu diesem Zweck müssen die internen Rufnummern in der Rufverteilung zugewiesen werden (Amtrouting kommend).
Hilfreich ist es, vor der Vergabe der internen Rufnummern einen Rufnummernplan für alle Geräte und Funktionen zu erstellen und diesen dann in die TK-Anlage zu übertragen. Unterstützt werden Sie dabei in der folgenden Übersicht, in der freie und belegte Rufnummern angezeigt werden:
•Monitoring und Übersichten > Rufnummernplan
Bei der Erstellung interner Rufnummern sind folgende Regeln zu beachten:
Regeln für interne Rufnummern
•Eine Doppelvergabe ist nicht möglich.
•Möglich sind zwei- bis vierstellige Rufnummern im Bereich 10 bis 9999.
−Türrufnummern: Möglich sind nur zwei- bis dreistellige Rufnummern. Zusammengesetzt mit den Nummern der Klingeltaster werden 3- bis 4-stellige Rufnummern belegt.
−Offene Rückfrage: Möglich sind nur zwei- bis dreistellige Rufnummern. Zusammengesetzt mit den zehn möglichen Parkpositionen 0-9 werden zehn 3- bis 4-stellige Rufnummern belegt.
•Die Verwendung von Rufnummern mit wenigen Stellen (zwei-, dreistellig) schränkt den Vorrat an Rufnummern mit mehr Stellen zwangsläufig ein. Zum Beispiel gilt: Die interne Rufnummer 12 belegt auch die internen Rufnummern 120-129 und 1200-1299.
•Die Amtskennziffer der TK-Anlage lautet im Auslieferzustand 0, kann aber verändert werden. Eine Änderung der Amtskennziffer schränkt den Rufnummernplan ein. Zum Beispiel gilt: Die Amtskennziffer 9 belegt auch die internen Rufnummern 90-99, 900-999 und 9000-9999.
•Für eine gezielte Wahl über einen bestimmten Account kann jedem Account eine eigene Amtskennziffer zugewiesen werden. Auch diese Amtskennziffern schränken den Rufnummernplan ein.
•Gesetzliche Notrufnummern werden ohne Ortsvorwahl eingetragen. Eine Notrufnummer aus dem Bereich 10 bis 9999 schränkt den Rufnummernplan ein. Zum Beispiel gilt: Die Notrufnummer 112 belegt auch die internen Rufnummern 112 und 1120-1129.